‘’Was du nicht willst, dass man dir tue,
das füg auch keinem anderen zu’’

Leistungen

Leistungen der Krankenkassen (Behandlungspflege)

 

Behandlungspflegerische Maßnahmen gehören zu den Leistungen der Krankenkasse wie:

 

- Medikamentengabe

- Injektionen z.B. Insulin

- Verbandswechsel

- Wundversorgung

 

Diese Leistungen müssen vom behandelnden Arzt verordnet und vom Pflegedienst bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.

Leistungen der Pflegekasse

 

Körperpflege z.B.

- Hilfe beim Baden, Duschen
- Mund-/Zahnpflege
- Kämmen und/oder Rasieren
- Unterstützung bei Ausscheidung/Wechsel der Inkontinenzhilfsmittel

 

Ernährung z.B.
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Ernährung über PEG Sonde

 

Mobilität z.B.
- Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Begleitung bei Aktivitäten

 

Hauswirtschaftliche Versorgung
Darunter fallen alle Tätigkeiten, die im rahmen einer Haushaltsführung anfallen wie z.B.
- Einkaufen
- Wäschepflege/Bügeln
- Essenzubereitung
- Reinigung der Wohnung
(Alle unsere Leistungen bitten wir auch Ambulant an)
Auch besteht die Möglichkeit hauswirtschaftliche Hilfeleistungen nach dem SGB V (Krankenkasse) in Anspruch zu nehmen, wenn z.B. bei Familien mit Kindern die Mutter erkrankt ist und die eigenständige Haushaltsführung nicht mehr leisten kann.

Verhinderungspflege / Urlaubsvertretung

 

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege bis zu 1550 Euro für max. 4 Wochen im Jahr, sollte die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen gehindert sein die Pflege zu verrichten. Sie muss nicht an einem Stück, sondern kann entsprechend des individuellen bedarf genommen werden.

Niederschwelliges Betreuungsangebot

 

Die Pflegeversicherung sieht in ihrem Pflegeleistungsergänzugsgesetz ein zusätzliches Angebot für demenziell erkrankte Menschen, die Zuhause betreut werden. Ab 1. Juli 2008 werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhtes betrag eingeführt.

 

Der Betreuungsbetrag beträgt jährlich 1.200,00 Euro (Grundbetrag) und ein erhöhtes bis zu 2.400,00 Euro. Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinen Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem in Verhältnis dazu höheren allgemeinen Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag.

 

Dieser Betreuungsbetrag kann auch dann beansprucht werden, wenn keine Pflegestufe vorliegt.

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

 

Pflegebedürftige können sich anstelle der häuslichen Pflege das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen, wenn ihre Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von einer privaten Pflegeperson sichergestellt wird.

 

Um die Anspruch der Pflegekasse zu erfüllen, muss die Pflegebedürftige im eigenen Haushalt von einem Pflegedienst beraten werden.

 

Das Ziel dieser Beratung ist die Überprüfung, dass die pflege im ausreichenden Maße sicher gestellt ist, indem bspw. Pflegeprobleme angesprochen, der Einsatz von Hilfsmitteln zur Erleichterung der pflege angeraten werden usw. Über diesen Beratungsbesuch wird ein Protokoll geführt, welches unterschrieben an die Pflegekasse geschickt wird.

 

Die Kosten für diese Beratungseinsätze übernimmt die Pflegekasse.

über uns

Seit dem 01.09.2013 ist der Ambulanter Pflegedienst SABA VITA in Lübeck tätig. Unter dem Motto „ Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderem zu“, werden unsere Patienten in Lübeck und den umliegenden Städten, und in der Wohngemeinschaft versorgt.

Unsere Seniorenwohngemeinschaft

In unsere Wohngemeinschaft die sich in der Hochoffenstr. 9-11, 23569 Lübeck befindet, können auch Sie von unserem Examinierten Fachpersonal rund um die Uhr betreut werden lassen.

Wohngemeinschaft

In unserem Haus wird frisch gekocht, gespielt, gelacht, dazu passt hervorragend unser Ruheraum.

Ausflüge

Um die Atmosphäre zu wechseln, unternehmen wir im Sommer eine Wochenreise zum Meer.

unser Team

Vom Patienten, zum Chef über Pflegedienstleitung, Schwestern und Pfleger: Der Mensch wird bei uns immer in seiner Gesamtheit, mit Körper, Geist und Seele wahr- und ernstgenommen.

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Diese Philosophie auch bei unseren Mitarbeitern von Bedeutung. Wir nehmen andere als Menschen mit all ihren Wünschen, Ängsten und Bedürfnissen wahr, gehen kooperativ, fair und sozial miteinander um.

Wir möchten zufriedene Patienten, das können wir nur erreichen, wenn auch die Mitarbeiter zufrieden und mit sich im Reinen sind.

Wir tun unser Möglichstes füreinander. Im Team tun wir das Bestmögliche für Sie als Patienten

 

Gut zu wissen

Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen treffen – ganz plötzlich und egal in welchem Alter.

Plötzlich mit der eigenen Pflegebedürftigkeit oder der eines Angehörigen konfrontiert, sind viele Menschen ratlos, an wen sie sich wenden und wie sie sich verhalten sollen.

Als pflegebedürftig definiert der Gesetzgeber nach § 14,1 SGB XI alle Personen, die durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen oder Behinderung nicht in der Lage sind, die regelmäßig erforderlichen Verrichtungen des Alltags ausführen und deshalb in erheblichem oder höherem Maße fremder Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein.

Liegt Pflegedürftigkeit vor, so kann der Pflegebedürftige bei der Pflegekasse, die seiner Krankenkasse angegliedert ist, einen Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung stellen. Die erforderlichen Formulare können bei der Kasse angefordert werden.

Welche Leistungen kann ich von meiner Pflegekasse erwarten?
Was ist eine Pflegestufe?
Fragen zu gesamten Ablauf?

Diese Fragen und auch weitere, werden gerne durch unseren netten Fachkräften beantwortet.

Beratungen erfolgen in Sprachen:

1. Deutsch
2. Russisch
3. Türkisch

KONTAKT

Deutsch / Türkisch / Russisch

Inhaberin Samira Babayeva

Grabenstr. 10, 23730 Neustadt,

Tel: 04561/7171832

Fax: 04561/7171833

Mobil: 0176/83155071

Email: info@saba-vita.de

Deutsch

Pflegedienstleiterin

Samira Babayeva

Seelandstr. 1, 23569 Lübeck

Tel: 04561/7171832

Fax: 04561/7171833

Impressum

Ambulanter Pflegedienst SABA VITA, Inhaberin: Samira Babayeva, Seelandstr. 1, 23569 Lübeck,Telefon: 0451/98920709Telefax: 0451/98900607Mobil: 0176/83155071 (Russisch/Türkisch/Deutsch)

Inhalt

Samira Babayeva übernimmt trotz sorgfältiger Zusammenstellung keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der bereitgestellten Informationen.© SABA VITA
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